Es erfordert ein rechtes Maß an Expertise und Feingefühl, um ein Maschinenbauunternehmen zu verkaufen. Eine falsche Herangehensweise oder ein nicht richtig eingeschätztes Risiko gefährden
Erfolgswahrscheinlichkeit erhöhen: Mit kompetenter Beratung ist die Erfolgswahrscheinlichkeit der Transaktion sehr hoch Zuverlässig zu positiven Resultaten: Mit unserer Beratung schließen Unternehmen Transaktionen erfolgreich ab. Verkaufspreis
Der Unternehmenskaufvertrag ist das zentrale Dokument einer M&A Transaktion. Mit ihm werden die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Kaufvertragsparteien umfassend dokumentiert. Hierbei wird häufig auf eine
Dieser Artikel basiert oder entstammt zur überwiegenden Mehrheit dem Buch „Der Ingenieu als GmbH-Geschäftsführer, Grundwissen, Haftung, Vertragsgestaltung“ erschienen im Jahr 1995 (7. Auflage 2015) von
Es gibt zahlreiche Varianten der Finanzierung der Unternehmensnachfolge, wobei sie für unterschiedliche Szenarien mehr oder weniger geeignet sind. Letztendlich hat die Wahl der Finanzierung
Der Management Buy Out (MBO) und Management Buy In (MBI) ist ein geschicktes Instrument zur Regelung der Unternehmensnachfolge. Inhaber, die Ihr Unternehmen oder Anteile verkaufen möchten
Der Kauf oder Verkauf eines Unternehmens kann eine äußerst lukrative Transaktion sein. Sie ist jedoch mit zahlreichen steuerlichen und rechtlichen Hürden verbunden, die es
Eine M&A-Transaktion ist ein komplexer und anspruchsvoller unternehmerischer Vorgang. Damit der arbeitsintensive Vorgang als Erfolg eingestuft werden kann, gilt es zahlreiche Herausforderungen zu meistern und
Erfolgreiche M&A-Transaktionen sind unternehmerische Meisterleistungen, die hohe Ertragschancen, aber auch zahlreiche Stolpersteine in sich bergen. Eine gelungene Transaktion erfordert eine optimale Deal- und Steuerstruktur,
Finanzierung über stille Beteiligungen und Mezzanine-Kapital Unabhängiger durch Banken durch alternative Finanzierungslösungen Grundstruktur stille Beteiligung Typische stille Beteiligung und atypische stille Beteiligung Kapitalgeber und