In den vergangenen Jahren hat sich als Ablauf für M&A-Transaktionen das sog. kontrollierte Bieterverfahren (Limited Auction) entwickelt. Es handelt sich dabei um einen sehr strukturierten Verkaufsprozess in Form einer limitierten Auktion, durch den sich der Veräußerer eines Unternehmens die Maximierung des Kaufpreises erhofft.
Meist ist also die Durchführung des Bieterverfahrens der Wunsch des Veräußerers, einzelne Käufer sehen sogar von der Bekundung ihres Kaufinteresses ab, sobald sie hören, dass das Unternehmen im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert wird. Letztlich ist es eine Frage der Verhandlungsposition, ob der Verkäufer ein Bieterverfahren durchsetzen kann und will.
Dieser Artikel basiert oder entstammt zur überwiegenden Mehrheit dem Buch „Unternehmenskauf und -verkauf, Nachfolgeregelung“ erschienen im Jahr 2010 (Verlag: Wissenschaft und Praxis) von Andreas Sattler, Dr. Hans-Joachim Broll und Stefan Nüsser.
1. Das Bieterverfahren zeichnet sich durch Transparenz aus
Im Bieterverfahren wird ein sehr transparenter Wettbewerb unter den Bietern durchgeführt. Der Wettbewerb führt zur Straffung des Verfahrens und motiviert die Bieter zu schnellen Kaufentscheidungen. Dazu ist es jedoch notwendig, dass der Wettbewerb bis zuletzt aufrechterhalten wird.
Es werden (wie ansonsten auch üblich) Geheimhaltungsvereinbarungen abgeschlossen und auf deren Grundlage Informationen ausgetauscht. Recht schnell danach werden die Bieter aufgefordert, die zunächst indikativen, später bindenden Kaufpreisangebote abzugeben. Die bindenden Kaufpreisangebote geben sie meist nach Durchführung der Due Diligence auf Basis eines vom Verkäufer bereits vorgelegten Kaufvertragsentwurfs ab.
Als Experten für Unternehmenstransaktionen, hat sich die Sattler & Partner AG auf M&A-Beratung, insbesondere für Beratung für Unternehmensverkäufe spezialisiert. Seit 1983 gehören überwiegend mittelständische Technologieunternehmen zu den Kunden.
1.1 Alle Informationen werden mit den potenziellen Investoren öffentlich geteilt
Wesentlich ist, dass sämtlichen Kaufinteressenten die gleichen Informationen zur Verfügung gestellt werden. Die Durchführung der Due Diligence in elektronischen Datenräumen ermöglicht, dass alle Bieter gleichzeitig an der Due Diligence arbeiten können. In manchen Fällen werden die Fragen der Kaufinteressenten samt Antworten den anderen Kaufinteressenten zur Verfügung gestellt, sodass tatsächlich immer eine einheitliche Informationsbasis gegeben ist.
Nachdem die bindenden Kaufpreisangebote vorliegen und ausgewertet wurden, werden meistens mit mindestens zwei Bietern Vertragsverhandlungen aufgenommen, bis es zur Unterzeichnung mit dem erfolgreicheren Bieter kommt.
1.2 Die Vendor Due Diligence ist immer unerlässlich
Der Verkäufer ist gut beraten, wenn er vor Beginn des Bieterverfahrens bereits eine Verkäufer-Due Diligence (Vendor Due Diligence) durchführt, um Überraschungen im Due Diligence-Prozess zu vermeiden. Auch muss der Verkäufer rechtzeitig einen Kaufvertragsentwurf mit entsprechenden Anlagen erstellen. Vorteilhaft für den Verkäufer ist, dass er zu diesem Zeitpunkt die Deal-Struktur auch in steuerlicher Sicht optimiert vorgeben kann.
Der Veräußerer sollte jedoch nicht den erforderlichen Zeitaufwand für die Begleitung des Bieterverfahrens unterschätzen. Selbstverständlich kann und sollte er dafür geeignete Berater einsetzen, die ihn in allen Phasen des Bieterverfahrens unterstützen können.
Im Falle einer Fremdfinanzierung der geplanten Akquisition wird in der Regel bereits mit Abgabe des verbindlichen Angebotes die Vorlage einer Finanzierungszusage der Käufer-Banken gefordert.
In diesem Zusammenhang muss auch eine evtl. Vergütung für die Bereitstellung der Kredite durch die finanzierenden Kreditinstituten geklärt werden. Dies insbesondere deshalb, da der Bieter zu diesem Zeitpunkt nicht absehen kann, ob er überhaupt als bevorzugter Bieter zu Vertragsverhandlungen eingeladen wird.
Der Verkäufer wird in der Regel eine gewisse Kaufpreisanzahlung oder sonstige Leistungen (Break-up Fees) verlangen, die ihm im Fall eines von dem Bieter verschuldeten Scheiterns der Verhandlungen zufallen.
Für jeden Einzelfall sollte rechtzeitig ein Ablaufplan festgelegt werden, der die jeweiligen Erfordernisse der jeweiligen Transaktion beinhaltet und konkrete Verantwortlichkeiten und Zeitvorgaben enthält.
Nachfolgend ist ein möglicher Ablaufplan eines Bieterverfahrens dargestellt:
2. Das Bieterverfahren im Detail
- Erstellung eines
- Aktionsplanes
- Vorentscheidung über Asset oder Share Deal
- Erstellung eines Verkaufsexposés
- Erste Kontaktaufnahme zu potenziellen Interessenten
- Unterzeichnung der vorbereiteten Vertraulichkeitserklärung für das Bieterverfahren
- Übersendung des Verkaufsexposés sowie Informationen über Ablauf des Bieterverfahrens an die Kaufinteressenten mit der Bitte um Abgabe eines vorläufigen und unverbindlichen Angebotes
- Abgabe der indikativen (unverbindlichen) Gebote durch die Interessenten
- Vorbereitung des weiteren und abschließenden Bieterverfahrens
- Vorbereitung des Datenraumes und Festlegung der Regeln für die Benutzung des Datenraumes
Entscheidung, welche Interessenten in das weitere und abschließende Bieterverfahren einbezogen werden - Öffnung des Datenraumes; Datenraum enthält auch Entwurf Kaufvertrag
- Abgabe von verbindlichen Angeboten durch die Interessenten
- Vertragsverhandlungen und Signing
- Closing gem.Regelungen im Kaufvertrag