CORONA-Krise – Liquidität, Finanzierung und Haftung

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Sehr viele Unternehmen kämpfen aktuell mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Immer noch stehen die unmittelbaren Maßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Gesundheit der Mitarbeiter im Fokus der Unternehmensleitung. Für viele Geschäftsführer und Führungskräfte ist dies auch heute noch Teil der täglichen Herausforderungen.

Parallel besteht die Herausforderung, das operative Geschäft und die Liquidität so gut es geht zu sichern und gleichzeitig Durchblick bei den zahlreichen Hilfs- und Maßnahmenpaketen des Bundes und der Länder zu behalten. Der Unternehmer wird geradezu überhäuft mit Informationen dazu. Dies kann leicht dazu führen, den Überblick und den Fokus zu verlieren.

Fokus muss sein, um das Unternehmen und damit auch den Unternehmenswert zu sichern und Haftungsrisiken zu vermeiden. Erfahrungsgemäß liegen wichtige Schwerpunkte dazu in den Bereichen kurzfristige Liquidität, mittel- bzw. langfristiges Finanzierungskonzept sowie Haftungsthemen.

Kurzfristige Liquidität

Kurzfristige Liquiditätshilfen müssen selbstverständlich bei Bedarf sofort in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist in aller Regel die Erstellung eines kurzfristigen Liquiditätsplanes.

Ergänzend zu dem Soforthilfeprogramm des Bundes bzw. der Länder kann beispielweise über den KfW-Unternehmerkredit der Finanzierungsbedarf von kleinen und mittleren Unternehmen der nächsten 18 Monate abgedeckt werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass vor dem 31.12.2019 keine Liquiditätsschwierigkeiten bestanden und Kapitaldienstfähigkeit gegeben ist. Diese wird auf Basis von Ist-Zahlen vor der Corona-Krise und unter Berücksichtigung des KfW-Kredites dokumentiert. 

Trotz der verständlicherweise hohen Bedeutung von kurzfristig zu lösenden Liquiditätsproblemen ist es wichtig, bereits jetzt mittel- und langfristig zu denken.

Da kurzfristige Finanzierungsmittel derzeit vergleichsweise einfach zu erhalten sind, besteht die Gefahr, dass sich die Liquiditätskrise rasch zu einer Schuldenkrise entwickelt.

Da die derzeit stark beworbenen Finanzierungsmittel überwiegend zurückbezahlt werden müssen, ist es sinnvoll, sich parallel zum kurzfristigen Liquiditätsplan bereits mit einem mittel- und ggf. auch langfristigen Finanzierungskonzept auseinander zu setzen.

Die Unternehmen müssen die Chance haben, nach der Krise Kapital aufzubauen und die Schulden abzubauen; ansonsten droht bald eine Überschuldungssituation.

Dazu ist es wichtig, die gesamte Finanzierungssituation inkl. Kapitalstruktur auf den Prüfstand zu stellen. Erfreulicherweise konnten sich viele mittelständische Unternehmen in der langen Phase des Konjunkturaufschwunges ein Eigenkapitalpolster aufbauen. Nun gilt es, dieses nicht aufs Spiel zu setzen.

Auch wenn z. B. die Umsatzentwicklung angesichts der Unsicherheit über die Dauer des Lock-downs und der anhaltenden Krise schwierig planbar ist, sollte der Liquiditätsplan mindestens für eine Zeit von zwei bis drei Jahre ausgelegt werden.

Dabei müssen auch Tilgungen (soweit keine Zuschüsse) der staatlichen Mittel eingeplant werden. Ein qualifizierter Liquiditätsplan setzt in aller Regel voraus, dass man sich zunächst intensiv mit der GuV-Planung und später auch mit Planbilanzen auseinandersetzt. Erst dann erhält der Unternehmer ein Komplettbild über die Situation und die Auswirkungen der beantragten Finanzmittel. 

Haftung und Besicherung im Blick behalten!

Aufgrund des immer noch sehr niedrigen Zinsniveaus erscheint es attraktiv, auf Fremdfinanzierungsmittel (unter anderem KfW-Mittel) zurückzugreifen. Oftmals wird jedoch dabei die Haftungsfrage und auch die Frage der Sicherung des Unternehmenswertes außer Acht gelassen.

Eine Frage drängt sich dabei besonders auf. Werden von den Hausbanken zusätzlich Sicherheiten gefordert, die die Banken möglicherweise „nach der Krise“ nicht mehr freigeben?

Eine 100 %ige Haftungsfreistellung der Hausbank erscheint derzeit von Seiten der öffentlichen Kreditgeber (noch) nicht realisierbar. Auch wenn die Haftung der Hausbank sich „lediglich“ auf 10 % beschränkt, besteht die Gefahr, dass die Unternehmen in einer Drucksituation Kreditsicherheiten (evtl. auch aus dem privaten Bereich) akzeptieren, die sie später bereuen.

Ganz aktuell gibt es statt der 100%-igen Risikoübernahme der Hausbanken weitere Überlegungen (keine Beschlüsse!) um die Kreditaufnahme „attraktiver“ zu machen:

  • Verlängerung Laufzeit Kredite
  • Verzicht auf Businessplan für die Zeit nach der Krise
  • Verzicht auf umfassende Besicherung

Unabhängig davon empfiehlt es sich, frühzeitig mit alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu befassen, die es – auch in Zeiten von Corona – gibt. Gerade jetzt kann es Sinn machen, über mezzanine Finanzierungsformen (z.B. stille Beteiligung, Genussrechte) die Finanzierungsstruktur für die Zeit „nach Corona“ zu optimieren. Auch kann es sinnvoll sein, jetzt über die Aufnahme eines kapitalstarken Beteiligungspartner nachzudenken.

Aus unserem langjährigen Netzwerk im Bereich der Beteiligungspartner hören wir aktuell, dass trotz der Virus-Krise weiterhin Interesse an Beteiligungsfinanzierungen besteht. Kapitalbeteiligungsgesellschaften unterliegen immer noch einem hohen Anlagedruck.

Diese Entscheidung bedarf jedoch einer intensiven, aber auch zügigen Vorbereitung. Dazu muss die aktuelle Situation sachlich analysiert werden. Oftmals wird dies auch zum Anlass genommen, weitere strategische Überlegungen anzustellen. Obwohl in der heutigen Situation möglicherweise nicht im Hauptfokus, kann es sinnvoll sein, sich auch mit folgenden Fragen zu beschäftigen:

  • Ist die heutige Unternehmensform für diese Schritte geeignet?
  • Wie sieht ggf. langfristig die Nachfolge aus?
  • Macht es Sinn, in der heutigen Situation antizyklisch und strategisch zuzukaufen?
  • Welche Chancen ergeben sich in der Krise und wie können diese genutzt werden?

In aller Munde ist derzeit die Haftungsentlastung der Geschäftsleiter durch die Aussetzung der Insolvenzpflicht bis Ende September. Weniger im Fokus dabei sind die nach wie vor bestehenden Haftungsrisiken für die Geschäftsführer. Die Änderungen in der Gesetzgebung führen nicht zu einer kompletten Haftungsfreistellung.

 

Ein Geschäftsführer muss zur Vermeidung von Haftungsrisiken in der Krise eine laufend aktualisierte GuV, Liquiditäts- und (in vielen Fällen) eine Bilanzplanung führen, um typische Fehler im Zusammenhang mit Verstößen in der Krise zu vermeiden. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 30.09.2020 ist ausdrücklich nicht möglich, wenn die Insolvenz nicht auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht oder keine Aussichten auf Beseitigung der eingetretenen Zahlungsunfähigkeit besteht. Insbesondere der letztgenannte Punkt kann nur durch eine qualifizierte Liquiditätsplanung nachgewiesen werden.

Fazit

Auch in einer in der Weise noch nie dagewesenen Krise ist es wichtig, dass der Geschäftsführer / Unternehmer sowohl in Finanzierungsfragen also auch in Haftungsfragen überlegt handelt. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die mittel- und langfristige Sicherung des Unternehmens und des Unternehmenswertes leidet und der Geschäftsführer bei der Aufarbeitung der Krise persönlich haftet.

Autor: Bernd Müller, Vorstand

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