{"id":16350,"date":"2026-09-04T08:00:00","date_gmt":"2026-09-04T06:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/?p=16350"},"modified":"2026-07-23T22:40:52","modified_gmt":"2026-07-23T20:40:52","slug":"was-passiert-mit-den-mitarbeitern-nach-einem-unternehmensverkauf","status":"publish","type":"seoai_post","link":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/ratgeber\/was-passiert-mit-den-mitarbeitern-nach-einem-unternehmensverkauf\/","title":{"rendered":"Was passiert mit den Mitarbeitern nach einem Unternehmensverkauf?"},"content":{"rendered":"<p>Nach einem Unternehmensverkauf bleiben die Mitarbeiter in der Regel besch\u00e4ftigt. Ihre bestehenden Arbeitsvertr\u00e4ge, K\u00fcndigungsschutzrechte und Sonderleistungen gehen kraft Gesetzes auf den neuen Eigent\u00fcmer \u00fcber. Entscheidend ist dabei, ob der Verkauf als Asset Deal oder Share Deal strukturiert wird. Die folgenden Abschnitte beantworten die wichtigsten Fragen, die sich Mitarbeiter und Verk\u00e4ufer in dieser Situation stellen.<\/p>\n<h2>Welche Rechte haben Mitarbeiter beim Betriebs\u00fcbergang?<\/h2>\n<p>Beim Betriebs\u00fcbergang haben Mitarbeiter das Recht auf Weiterbesch\u00e4ftigung zu unver\u00e4nderten Bedingungen. Alle bestehenden Arbeitsvertr\u00e4ge gehen automatisch auf den Erwerber \u00fcber. Mitarbeiter behalten ihre bisherigen Verg\u00fctungsanspr\u00fcche, Urlaubsanspr\u00fcche, Betriebszugeh\u00f6rigkeitszeiten und vertraglich vereinbarten Sonderleistungen. Zus\u00e4tzlich haben sie ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf vollst\u00e4ndige Information \u00fcber den bevorstehenden \u00dcbergang.<\/p>\n<p>Diese Rechte sind nicht verhandelbar und k\u00f6nnen weder vom Verk\u00e4ufer noch vom K\u00e4ufer einseitig eingeschr\u00e4nkt werden. Der gesetzliche Rahmen sch\u00fctzt Arbeitnehmer ausdr\u00fccklich davor, durch einen Eigent\u00fcmerwechsel schlechtergestellt zu werden. Praktisch bedeutet das: Wer am Tag vor dem Verkauf eine bestimmte Verg\u00fctung, einen bestimmten Urlaubsanspruch und bestimmte Zusatzleistungen hatte, beh\u00e4lt diese auch nach dem \u00dcbergang.<\/p>\n<p>Besonders relevant ist dabei die Frage der Betriebszugeh\u00f6rigkeit. Die beim bisherigen Arbeitgeber erworbene Dienstzeit wird vollst\u00e4ndig angerechnet, was unter anderem f\u00fcr K\u00fcndigungsfristen, Abfindungsanspr\u00fcche und die Sozialauswahl bei sp\u00e4teren K\u00fcndigungen von Bedeutung ist.<\/p>\n<h2>Was bedeutet \u00a7 613a BGB f\u00fcr einen Unternehmensverkauf?<\/h2>\n<p>\u00a7 613a BGB ist die zentrale Vorschrift beim Betriebs\u00fcbergang im Rahmen eines Unternehmensverkaufs. Sie besagt, dass beim \u00dcbergang eines Betriebs oder Betriebsteils durch Rechtsgesch\u00e4ft der neue Inhaber automatisch in alle bestehenden Arbeitsverh\u00e4ltnisse eintritt. Der Erwerber wird kraft Gesetzes zum neuen Arbeitgeber, ohne dass es einer gesonderten Vereinbarung bedarf.<\/p>\n<p>Die Vorschrift gilt beim Asset Deal, also wenn einzelne Verm\u00f6gensgegenst\u00e4nde oder der gesamte Betrieb \u00fcbertragen werden. Beim Share Deal hingegen, bei dem lediglich Gesellschaftsanteile den Eigent\u00fcmer wechseln, findet kein Arbeitgeberwechsel im rechtlichen Sinne statt. Das Unternehmen als juristische Person bleibt identisch, sodass \u00a7 613a BGB in diesem Fall nicht direkt greift.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Verk\u00e4ufer und den K\u00e4ufer hat \u00a7 613a BGB weitreichende praktische Konsequenzen:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Erwerber haftet f\u00fcr alle Verbindlichkeiten aus den \u00fcbernommenen Arbeitsverh\u00e4ltnissen, die nach dem \u00dcbergang entstehen.<\/li>\n<li>Der Ver\u00e4u\u00dferer haftet gemeinsam mit dem Erwerber f\u00fcr Verbindlichkeiten, die vor dem \u00dcbergang entstanden sind, f\u00fcr eine Dauer von einem Jahr nach dem \u00dcbergang.<\/li>\n<li>Tarifvertr\u00e4ge und Betriebsvereinbarungen, die bisher galten, werden zun\u00e4chst als Einzelvertragsbedingungen weitergef\u00fchrt, wenn beim Erwerber kein gleichwertiger Tarifvertrag gilt.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Unternehmer, die ihren Betrieb im Rahmen eines <a href=\"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/unternehmensverkauf-beratung\/\">Unternehmensverkaufs<\/a> strukturieren, ist es daher entscheidend, die Transaktionsform fr\u00fchzeitig auf ihre arbeitsrechtlichen Konsequenzen hin zu pr\u00fcfen.<\/p>\n<h2>D\u00fcrfen Mitarbeiter nach einem Unternehmensverkauf gek\u00fcndigt werden?<\/h2>\n<p>Eine K\u00fcndigung, die allein wegen des Betriebs\u00fcbergangs ausgesprochen wird, ist nach \u00a7 613a Abs. 4 BGB ausdr\u00fccklich unwirksam. Der Eigent\u00fcmerwechsel selbst ist kein zul\u00e4ssiger K\u00fcndigungsgrund. Sowohl der bisherige als auch der neue Arbeitgeber sind an dieses Verbot gebunden.<\/p>\n<p>Allerdings sch\u00fctzt \u00a7 613a BGB nicht vor jeder K\u00fcndigung nach einem Unternehmensverkauf. Zul\u00e4ssig bleiben K\u00fcndigungen aus anderen Gr\u00fcnden, die unabh\u00e4ngig vom Eigent\u00fcmerwechsel bestehen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Betriebsbedingte K\u00fcndigungen<\/strong> aufgrund einer echten Umstrukturierung, die sachlich begr\u00fcndet und nicht nur vorgeschoben ist<\/li>\n<li><strong>Verhaltensbedingte K\u00fcndigungen<\/strong>, wenn ein Mitarbeiter gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verst\u00f6\u00dft<\/li>\n<li><strong>Personenbedingte K\u00fcndigungen<\/strong>, etwa bei dauerhafter Arbeitsunf\u00e4higkeit<\/li>\n<\/ul>\n<p>In der Praxis versuchen manche K\u00e4ufer, nach einer \u00dcbernahme Restrukturierungsma\u00dfnahmen durchzuf\u00fchren, die mit Personalabbau verbunden sind. Solche Ma\u00dfnahmen sind rechtlich m\u00f6glich, m\u00fcssen aber sachlich begr\u00fcndet, sozialvertr\u00e4glich gestaltet und unter Beteiligung des Betriebsrats durchgef\u00fchrt werden. Gerichte pr\u00fcfen in solchen F\u00e4llen sorgf\u00e4ltig, ob der Zusammenhang mit dem Betriebs\u00fcbergang nur vorgeschoben ist.<\/p>\n<h2>Wie und wann m\u00fcssen Mitarbeiter \u00fcber den Verkauf informiert werden?<\/h2>\n<p>Mitarbeiter m\u00fcssen vor dem Betriebs\u00fcbergang schriftlich und vollst\u00e4ndig informiert werden. Die Information muss rechtzeitig erfolgen, damit die Arbeitnehmer ihr Widerspruchsrecht aus\u00fcben k\u00f6nnen. Das Gesetz sieht eine Widerspruchsfrist von einem Monat nach Zugang der Unterrichtung vor.<\/p>\n<p>Der Inhalt der Unterrichtungspflicht ist gesetzlich geregelt und umfasst mindestens folgende Punkte:<\/p>\n<ul>\n<li>Zeitpunkt oder geplanter Zeitpunkt des \u00dcbergangs<\/li>\n<li>Grund f\u00fcr den \u00dcbergang<\/li>\n<li>Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen des \u00dcbergangs f\u00fcr die Arbeitnehmer<\/li>\n<li>Geplante Ma\u00dfnahmen in Bezug auf die Arbeitnehmer<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eine unvollst\u00e4ndige oder fehlerhafte Unterrichtung hat erhebliche Konsequenzen: Die Widerspruchsfrist beginnt in diesem Fall nicht zu laufen. Mitarbeiter k\u00f6nnten ihren Widerspruch theoretisch noch Jahre nach dem \u00dcbergang erkl\u00e4ren, was f\u00fcr den Erwerber ein erhebliches rechtliches Risiko darstellt.<\/p>\n<p>In der Praxis des <a href=\"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/unternehmensverkauf-beratung\/\">Unternehmensverkaufs<\/a> ist die Mitarbeiterinformation ein sensibler Schritt, der sorgf\u00e4ltig vorbereitet werden muss. Zu fr\u00fche Kommunikation kann Unruhe im Betrieb ausl\u00f6sen und den Transaktionsprozess gef\u00e4hrden. Zu sp\u00e4te oder unvollst\u00e4ndige Information setzt den Erwerber rechtlichen Risiken aus. Erfahrene M&amp;A-Berater koordinieren diesen Schritt eng mit dem Transaktionszeitplan.<\/p>\n<h2>Was passiert mit Betriebsrenten und Sonderleistungen nach dem Verkauf?<\/h2>\n<p>Betriebsrenten und Sonderleistungen gehen beim Betriebs\u00fcbergang grunds\u00e4tzlich auf den neuen Eigent\u00fcmer \u00fcber. Der Erwerber tritt in alle bestehenden Versorgungszusagen ein und ist verpflichtet, diese zu erf\u00fcllen. Mitarbeiter verlieren durch den Eigent\u00fcmerwechsel keine bereits erworbenen Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung.<\/p>\n<p>F\u00fcr den Erwerber bedeutet das eine sorgf\u00e4ltige Pr\u00fcfung im Rahmen der Due Diligence. Betriebliche Versorgungsverpflichtungen k\u00f6nnen erhebliche finanzielle Risiken darstellen, insbesondere wenn sie in der Bilanz nicht vollst\u00e4ndig abgebildet sind oder wenn es sich um leistungsorientierte Zusagen handelt, deren Finanzierungsbedarf schwer kalkulierbar ist.<\/p>\n<h3>Kollektivrechtliche Regelungen und Betriebsvereinbarungen<\/h3>\n<p>Sonderleistungen, die auf Betriebsvereinbarungen beruhen, werden nach einem Betriebs\u00fcbergang zun\u00e4chst als Einzelvertragsbedingungen weitergef\u00fchrt. Sie k\u00f6nnen fr\u00fchestens nach einem Jahr ge\u00e4ndert oder abgel\u00f6st werden, sofern beim Erwerber andere kollektivrechtliche Regelungen gelten. Dieser einj\u00e4hrige Bestandsschutz gilt auch f\u00fcr Regelungen zu Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder anderen freiwilligen Leistungen, die kollektivrechtlich vereinbart wurden.<\/p>\n<h3>Vertraglich vereinbarte Einzelleistungen<\/h3>\n<p>Individuelle Vereinbarungen, die unmittelbar im Arbeitsvertrag verankert sind, gehen ohne \u00c4nderungsm\u00f6glichkeit auf den Erwerber \u00fcber. Hierzu z\u00e4hlen Dienstwagen, Bonusregelungen oder besondere K\u00fcndigungsschutzvereinbarungen. Der Erwerber ist vollst\u00e4ndig daran gebunden, solange keine einvernehmliche \u00c4nderung mit dem jeweiligen Mitarbeiter vereinbart wird.<\/p>\n<h2>Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei einem Unternehmensverkauf?<\/h2>\n<p>Der Betriebsrat hat beim Unternehmensverkauf umfangreiche Informations-, Beratungs- und Mitbestimmungsrechte. Er muss rechtzeitig \u00fcber den geplanten \u00dcbergang unterrichtet werden und hat das Recht, die Interessen der Belegschaft aktiv in den Prozess einzubringen. Bei geplanten Restrukturierungsma\u00dfnahmen nach dem Verkauf sind seine Mitbestimmungsrechte besonders weitreichend.<\/p>\n<p>Konkret umfasst die Rolle des Betriebsrats beim Unternehmensverkauf folgende Aspekte:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Unterrichtung und Beratung:<\/strong> Der Betriebsrat muss vor dem \u00dcbergang vollst\u00e4ndig informiert und angeh\u00f6rt werden. Er kann Stellungnahmen abgeben und Nachverhandlungen einfordern.<\/li>\n<li><strong>Interessenausgleich:<\/strong> Plant der Erwerber nach der \u00dcbernahme Betriebs\u00e4nderungen, muss er mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich versuchen und gegebenenfalls einen Sozialplan vereinbaren.<\/li>\n<li><strong>Widerspruchsrecht der Mitarbeiter:<\/strong> Der Betriebsrat kann die Belegschaft \u00fcber das individuelle Widerspruchsrecht informieren und beraten, auch wenn er das Widerspruchsrecht nicht selbst aus\u00fcbt.<\/li>\n<li><strong>Fortbestand:<\/strong> Der Betriebsrat bleibt nach einem Betriebs\u00fcbergang grunds\u00e4tzlich im Amt und vertritt weiterhin die Interessen der \u00fcbernommenen Belegschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>F\u00fcr Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer ist es ratsam, den Betriebsrat fr\u00fchzeitig und konstruktiv einzubeziehen. Ein gut informierter Betriebsrat kann den \u00dcbergang erheblich erleichtern und zur Stabilit\u00e4t des Unternehmens nach dem Closing beitragen. Konflikte mit dem Betriebsrat hingegen k\u00f6nnen den Transaktionsprozess verz\u00f6gern und den Wert des Unternehmens beeintr\u00e4chtigen. Informationen zum <a href=\"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/unternehmensverkauf-beratung\/\">Ablauf eines Unternehmensverkaufs<\/a> zeigen, wie dieser Schritt in den Gesamtprozess integriert werden kann.<\/p>\n<h2>Wie Sattler &amp; Partner AG Verk\u00e4ufer und Mitarbeiter durch den Transaktionsprozess begleitet<\/h2>\n<p>Die arbeitsrechtlichen Fragen rund um einen Unternehmensverkauf sind komplex und k\u00f6nnen den Transaktionserfolg ma\u00dfgeblich beeinflussen. Sattler &amp; Partner AG begleitet mittelst\u00e4ndische Unternehmer seit \u00fcber 35 Jahren durch alle Phasen eines Verkaufsprozesses und unterst\u00fctzt dabei auch in den sensiblen Bereichen, die Mitarbeiter und Belegschaft betreffen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Strukturberatung:<\/strong> Analyse der optimalen Transaktionsstruktur (Share Deal vs. Asset Deal) unter Ber\u00fccksichtigung arbeitsrechtlicher Konsequenzen f\u00fcr Mitarbeiter und Haftungsrisiken f\u00fcr den Erwerber<\/li>\n<li><strong>Koordination der Mitarbeiterinformation:<\/strong> Abstimmung des richtigen Zeitpunkts und Inhalts der Unterrichtungspflicht mit dem Transaktionszeitplan<\/li>\n<li><strong>K\u00e4uferauswahl:<\/strong> Identifikation von Erwerbern, die nicht nur finanziell leistungsf\u00e4hig sind, sondern auch zur Unternehmenskultur und zur Belegschaft passen<\/li>\n<li><strong>Due Diligence-Vorbereitung:<\/strong> Aufbereitung aller relevanten Unterlagen zu Arbeitsverh\u00e4ltnissen, Versorgungszusagen und kollektivrechtlichen Regelungen<\/li>\n<li><strong>Netzwerk:<\/strong> Einbindung erfahrener Rechtsanw\u00e4lte aus dem M&amp;A-Netzwerk, die die arbeitsrechtlichen Besonderheiten von Betriebs\u00fcberg\u00e4ngen kennen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen m\u00f6chten und sicherstellen wollen, dass Ihre Mitarbeiter dabei fair und rechtssicher behandelt werden, sprechen Sie mit den Experten von Sattler &amp; Partner AG. <a href=\"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/kontakt\/\">Nehmen Sie jetzt Kontakt auf<\/a> und erhalten Sie eine unverbindliche Ersteinsch\u00e4tzung zu Ihrer individuellen Situation.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was \u00a7 613a BGB f\u00fcr Mitarbeiter beim Unternehmensverkauf bedeutet \u2013 Rechte, K\u00fcndigungsschutz und Betriebsrenten verst\u00e4ndlich erkl\u00e4rt.<\/p>\n","protected":false},"author":12,"featured_media":16918,"template":"","categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-16350","seoai_post","type-seoai_post","status-publish","has-post-thumbnail","hentry","category-unkategorisiert"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/seoai_post\/16350","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/seoai_post"}],"about":[{"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/seoai_post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/12"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/seoai_post\/16350\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":16849,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/seoai_post\/16350\/revisions\/16849"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/16918"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=16350"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=16350"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/sattlerundpartner.de\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=16350"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}